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Willkommen bei Scheer Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz!


Allgemeiner Arbeitsschutz


Diese Art des Arbeitsschutzes zielt auf den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Arbeitsunfällen sowie die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes ab. Das ArbSchG regelt den allgeimeinen Arbeitsschutz.



Gefährdungsbeurteilung  ArbSch- HSSE


Die Gefährdungsbeurteilung spielt eine entscheidende Rolle im Arbeitsschutz und ist gesetzlich verpflichtend nach dem  Arbeitsschutzgesetz, da sie dazu dient, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Hierzu gehören beispielsweise Gefahren durch Arbeitsmittel, Stoffe, Maschinen, elektrische Anlagen, psychosoziale Belastungen, Lärm und Vibrationen. Anschließend sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die ermittelten Gefahren zu minimieren oder zu beseitigen. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung ein systematischer Prozess, der die Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, den Arbeitsmitteln und den Arbeitsbedingungen untersucht.



Technischer Arbeitsschutz


Ziel ist es hier, Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen die vom Arbeitsplatz ausgehen. Hierzu zählen z.B. Gefahrstoffe, Vibrationen, Lärm, Strahlungen oder biologischen Arbeitsstoffen. Geregelt werden diese Bereiche in den entsprechenden gesetzlichen Verordnungen, wie z.B. der Gefahrstoffverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.


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